Ansiedlungspatent 1728 by Emperor Jospeh II

Das Josephinische Ansiedlungspatent von 1782

(Quelle: Batschki Jarak, Jarek Festschrift zur 150 Jahrfeier von Johann Schmidt, et al., Werbas 1937, Seite 9 – 10)

„Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König in Ungarn, Böhmen, Galizien und Lodomerien, thun hiermit Jedermänniglich kund, daß Wir in unseren Königreichen Ungarn, Galizien und Lodomerien viele unbesetzte, leere und öde Gründe besitzen, welche Wir gesonnen sind mit Deutschen Reichsgliedern, besonders aus dem oberrheinischen Kreise, anzusiedeln.

Zu dem ende versprechen Wir bei unserer angeborenen kaiserlich-königlichen Parole allen zu uns wandernden Reichsfamilien, deren wir viele Tausende an Ackersleuten benöthiget sind.

E r s t e n s : eine gänzlich vollkommene Gewissens- und Religionsfreyheit wie auch jede Religionsparthey mit denen benöthigten Geistlichen, Lehrern und was gehöret, auf das vollkommenste zu versorgen.

Z w e i t e n s : eine jede Familie ist mit einem ordentlichen neuen, nach Landesart geräumigen Haus nebst Garten zu versehen.

D r i t t e n s : die Ackersleute mit dem zu jeder Familie erforderlichen Grund, in guten Äckern und Wiesen bestehend, wie auch mit dem benöthigten Zug- und Zuchtvieh, dann Feld- und Hausgerätschaften zu beschenken.

V i e r t e n s : die Pofessionisten und Tagwerker hingegen haben sich bloß derer in der Hauswirtschaft nöthigen Geräthe zu erfreuen, wo nebstbei aber denen Professionisten für ihre Handwerksgeräthe anzuschaffen 50 Gulden Rheinisch in Barem ausgezahlet werden.

F ü n f t e n s : der älteste Sohn von jeder Familie ist und bleibet von der Militär-Rekrutierung befreyet.

S e c h s t e n s : jede Familie erhält von Wien aus freie Trans-portierung bis auf Ort und Stelle der Ansiedlung, wozu die benöthigten Reisegelder ausgezahlet werden: darnach dauert die Verpflegung noch so lange fort, bis die Familie imstande ist, sich selbsten zu ernähren. Sollte aber nach dieser Unterstützungsfrist eine oder die andere Familie in ein unverschuldetes Unglück gerathen, so wird gegen dreyjährige Rückerstattung aller Vorschub geleistet.

S i e b e n t e n s : um die neuen Ankömmlinge, welche auf der Reise oder wegen Veränderung des Klimas oder auch auf sonstige Weise erkranken möchte, so geschwind als möglich in ihren vorigen gesunden Zustand zu versetzen, werden Spitäler angelegt, um dieselbe darinnen auf das sorgfältigste unentgeltlich zu verpflegen,

A c h t e n s : endlich wird diesen Reichseinwanderern von dem Tage ihrer Ansiedlung an, durch ganze zehn Jahre die Freyheit zugesichert, binnen welcher Zeit solche von allen Landes- und Herrschaftssteuern Abgaben und Lasten, wie sie auch Namen haben möchten, gänzlich befreyet seyn und verbleiben wollen. Nach Verlauf dieser zehn Freyjahren aber sind sie verbunden, eine leidentliche, landesübliche Steuerabgabe, so wie andere Landeseinwohner, zu entrichten.

Welchen Entschluß und Willensmeinung Wir zur Steuer der Wahrheit mit Urkund dieses besiegelt mit Unserm k. k. aufgedruckten Sekret-Insiegel bestätigen, so gegeben:

Wien, am einundzwanzigsten September Anno siebzehnhundertzweiundachzig (1782). Unserm Reiche des Römischen im neunzehnten, des Ungarischen und Römischen im zweyten.“

Signed:

J o s e p h

ut. R. Fürst, Colloredo mppris.

L. S.

Ad Mandatum Sacrae Caesaraeae
Majestatis propum
Ing. v. H o f m a n n